veröffentlicht am 21.08.2018 Wiederinbetriebnahme des beA zum 03.09.2018 – secunet bestätigt Behebung von beA-Schwachstellen

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat darüber informiert, dass die secunet Security Networks AG die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen bestätigt und grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme des beA Systems gegeben hat. Es kann daher am 03.09.2018 allen Kolleginnen und Kollegen wieder zur Verfügung gestellt werden.

Bitte entnehmen Sie dem Sondernewsletter der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/sondernewsletter-v-20082018.news.html) was jetzt zu erledigen ist.