veröffentlicht am 17.05.2018 Informationen für Rechtsanwälte zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 25.05.2018 gelten die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
https://dsgvo-gesetz.de/ und die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/.
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwaltsgesellschaft, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, ist „Verantwortlicher“ im Sinne des Art.4 Nr. 7 DSGVO. Verstöße gegen das neue Recht können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Informationen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Anwaltskanzleien veröffentlicht. Sie finden diese unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.
Ein Muster für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO finden Sie unter https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz.