veröffentlicht am 29.02.2020 Datenschutz-Hinweise zu Windows 7 in Kanzleien

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass Kanzleien, die Windows 7 nutzen, datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf haben.

Seit Mitte Januar stellt Microsoft keine Sicherheitsupdates mehr für sein Betriebssystem Windows 7 zur Verfügung. Das stellt auch für Rechtsanwaltskanzleien, die dieses Betriebssystem nutzen, ein Sicherheitsrisiko dar; zudem werden sie damit die Anforderungen, die Art. 32 DSGVO an die Sicherheit der Datenverarbeitung stellt, nicht länger erfüllen können.

Die BRAK hat hierzu nun Hinweise publiziert.

Weiterführende Links:
Hinweise zum Umgang mit Windows 7
Weitere Datenschutzhinweise für Anwältinnen und Anwälte