veröffentlicht am 25.01.2018 Bundesrechtsanwaltskammer bestätigt Durchführung des beAthon zur Überprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)

Presseerklärung der BRAK vom 24.01.2018

beAthon findet trotz Absage des technischen Dienstleisters statt

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält am sogenannten beAthon fest, obwohl der technische Dienstleister der BRAK, die Firma Atos, seine Teilnahme abgesagt und die von Atos beauftragte Subunternehmerin angewiesen hat, dem beAthon ebenfalls fernzubleiben. Der beAthon findet gleichwohl wie geplant am 26. Januar statt. Allerdings hat die BRAK die Zielsetzung des beAthon verändern müssen: Die eingeladenen externen Experten werden zusammen mit den Gutachtern der BRAK Fragestellungen und Vorgehensweisen erörtern. So soll ein Fragenkatalog an Atos erarbeitet werden, den die BRAK ihrem Dienstleister zur Beantwortung übergeben wird.

Den vollständigen Wortlaut der Erklärung finden Sie in der verlinkten PDF-Datei.