veröffentlicht am 02.01.2018 beA? beA? beA?

Brief des Präsidenten an die Mitglieder der RAK Thüringen vom 02.01.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Weihnachtstage haben für die Bundesrechtsanwaltskammer leider keinen besinnlichen und geruhsamen Charakter gehabt. Die Schwierigkeiten mit einem Zertifikat, welches den gesicherten Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach garantieren sollte, sind sicher auch an Ihnen nicht unbemerkt vorbeigegangen.

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat daher beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach vorerst offline zu lassen, bis alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sind. Diese Entscheidung unterstützen wir ausdrücklich. Am 9. Januar 2018 wird eine außerordentliche Präsidentenkonferenz in Berlin stattfinden, bei der hoffentlich weitergehende Fragen durch das Präsidium beantwortet werden können. Hierfür werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für Sie und im Interesse einer schnellen Implementierung eines sicheren elektronischen Rechtsverkehrs einsetzen und entsprechend weiter berichten. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen wird sich auch dafür aussprechen, eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vorzusehen, bevor das besondere elektronische Anwaltspostfach wieder online geht und damit für Gerichte und Kollegen erreichbar ist. Informationen zum jeweiligen Stand der Dinge finden Sie auch auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die seit 1.1.2018 bestehende Berufspflicht, die für die Nutzung des Postfaches erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten, besteht unverändert fort. Da die Postfächer derzeit für niemanden erreichbar sind, können aktuell keine Zustellungen oder sonstige Zugänge in das Postfach erfolgen, die Sie zur Kenntnis nehmen müssten. Eine Berufspflichtverletzung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt und solange das beA offline bleibt nicht zu befürchten.

Trotz der bestehenden Unsicherheiten und den Schwierigkeiten mit dem Beginn des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und des flächendeckenden Einstiegs in den elektronischen Rechtsverkehr wünsche ich Ihnen einen möglichst entspannten Start in ein erfolgreiches Jahr 2018.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Jan Helge Kestel
Präsident

Nachfolgend geben wir Ihnen das Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer vom 02.01.2018 zur Kenntnis.