Aufgaben und Service 

 

Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Mit der Zulassung zur Anwaltschaft wird jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt automatisch Mitglied in der für seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer. In Thüringen sind derzeit 2.070 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen.

In Deutschland gibt es zurzeit 28 örtliche Rechtsanwaltskammern. Die Bezirke sind in den neuen Bundesländern identisch mit den Ländergrenzen, in den alten Bundesländern mit den Bezirken der Oberlandesgerichte.

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen ist zuständig für die Landgerichtsbezirke Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen.   

 

 

Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammern gehört die Beratung in allen sich aus der Berufsausübung ergebenden Fragen, die Schlichtung bei Streitigkeiten unter Kollegen und Ausbildungsverhältnissen (§ 111 Abs. 2 ArbGG), Information durch Seminare und Fortbildungsveranstaltungen, das quartalsmäßige Erscheinen des Kammerreportes sowie die Erstellung des Anwaltsausweises.

Neben diesen Dienstleistungen nimmt die Rechtsanwaltskammer die ihr durch Gesetz zugeschriebenen Aufgaben wahr, dies sind unter anderem:

  • Zulassungswesen
  • Verleihung von Fachanwaltstiteln
  • Erstellung von Gebührengutachten
  • Erstellung von Gutachten in berufsrechtlichen Angelegenheiten für Gerichte und Behörden
  • Überwachung der Ausbildungsverhältnisse und der Prüfung nach dem BBiG
  • Mitwirkung bei der Ausbildung von Referendaren
  • Vorschlagsrecht für die Richter der Anwaltsgerichtsbarkeit  
  • Verleihung von Fachanwaltstiteln (Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht und Transport- und Speditionsrecht)

Daneben ist die Rechtsanwaltskammer in einzelnen Bereichen auch für Anliegen der Bürger zuständig. Ist der Mandant des Rechtsanwaltes der Ansicht, dass dieser gegen seine Berufspflichten verstoßen hat, so kann sich der Mandant schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer beschweren. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist gesetzlich verpflichtet, bei begründetem Anlass zu überprüfen, ob sich der Rechtsanwalt berufsrechtlich korrekt verhalten hat. Der Vorstand geht durch seine zuständige Beschwerdeabteilung der Beschwerde nach, gibt dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheidet sodann in der Sache selbst.  

In Gebührenangelegenheiten ist die Rechtsanwaltskammer bereit, bei Unstimmigkeiten zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten vermittelnd tätig zu werden. Eine solche Vermittlung kommt aber nur in Betracht, wenn tatsächlich Streit zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten über Grund und/oder Höhe der anwaltlichen Honorarforderung besteht, und wenn beide Seiten mit einer Vermittlung der Rechtsanwaltskammer einverstanden sind. Die Rechtsanwaltskammer wird hierdurch jedoch nicht zum Schiedsrichter.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist gesetzlich verpflichtet, über alle personenbezogenen Informationen, die ihm im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu wahren.  

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Rechtsanwälte sind allerdings vor den ordentlichen Gerichten durchzusetzen. Auf eine Beschwerde des Mandanten hin wird der Vorstand daher nicht tätig, wenn es um die Behauptung geht, der Anwalt schulde Schadensersatz, weil er das Mandat nicht richtig ausgeführt habe.  

Die Rechtsanwaltskammer darf nach dem Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsauskünfte erteilen, diese Tätigkeit ist ausschließlich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.

Listen für Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte einzelner Rechtsanwälte werden bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen nicht geführt.