geprüfter Rechtsfachwirt 

 

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat die Hans Soldan GmbH beauftragt, in ihrem Namen und mit ihrer Unterstützung ein Seminar zur Erreichung der Qualifikation Gepr. Rechtsfachwirt/-in durchzuführen. Ziel der Fortbildungsprüfung ist der Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten, Erfahrungen und Eignung, die zur Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als gepr. Rechtsfachwirt/-in befähigen. Er beherrscht das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und leistet qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld.


Inhalt der Prüfung sind folgende Sachgebiete:

(1) Büroorganisation und Verwaltung
(2) Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
(3) Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
(4) Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

Die Prüfungsinhalte können Sie aus dem § 2 der Prüfungsordnung entnehmen.
Am Ende des Seminars findet eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Thüringen statt.
Die Prüfungsgebühren werden von der Kammer gesondert erhoben und sind nicht im Seminarpreis enthalten.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin".


Zulassung zur Fortbildungsprüfung

1. Persönliche Voraussetzung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer nach bestandener Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter mindestens zwei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes oder nach vorbezeichneter Prüfung mindestens zwei Jahre eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hat oder, ohne die Abschlussprüfung bestanden zu haben, in der Breite des Berufsbildes mindestens sechs Jahre ohne wesentliche Unterbrechung tätig war.

2. Örtliche Voraussetzung

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer zur Zeit der Anmeldung zur Prüfung bei einem im Bezirk der Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwalt beschäftigt ist oder, sofern ein Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt nicht besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer hat oder an einer Fortbildungsmaßnahme im Direktunterricht teilgenommen hat, die von der Rechtsanwaltskammer durchgeführt wurde.

3. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen bietet in der Regel eine Fortbildungsprüfung aller zwei Jahre an. Bitte informieren Sie sich direkt bei uns oder bei der Soldan-GmbH, Informationen hierzu erteilt Frau Jahnke Tel: 0201/8612-304.