Liste der Referendarausbilder

 

Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, Referendare im Rahmen der Anwalts- und Wahlstation (vgl. §§ 35 Abs. 2 Nr. 1 d, Nr. 2, Abs. 3 Nr. 3 ThürJAPO) in ihren Kanzleien auszubilden, können sich in eine bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen geführte Liste der Referendarausbilder eintragen lassen. Kolleginnen und Kollegen, die in die Ausbilderliste aufgenommen werden möchten, sollten mindestens seit drei Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein. Darüber hinaus bitten wir darum, die Rechtsgebiete, in denen schwerpunktmäßig ausgebildet werden wird, kurz zu benennen.
Den Ausbildungsplan für die Ausbildungsstelle bei einem Rechtsanwalt können Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamtes des Thüringer Justizministeriums unter www.thueringen.de/de/justiz/jpa/referendariat/content.html einsehen. Wenn Sie in die Liste aufgenommen werden möchten, dürfen wir Sie bitten, das folgende Aufnahmeformular ausgefüllt an uns zurückzusenden.    

 

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